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Kanalgebührenförderung
Gültig für Familien mit Kindern unter 15 Jahre.
gefördert werden 5 m² Wasserverbrauch pro Kind
1x jährlich, wenn das Kind mit Stichtag 01. Jänner des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde, das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Voraussetzungen:
Vorlage des Familienbeihilfebescheides bis zum 31. März des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde.
Hauptwohnsitz des Kindes in Lambrechten