Müllgrundgebühr
Per 01. Jänner 2025 wurden die Müllgebühren nicht angehoben, jedoch wurde eine Erweiterung der Abgabepflichtigen betreffend der Müllgrundgebühr vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Laut Verordnung sind neben den gemeldeten Haushalten per 01. Jänner auch nicht ständig bewohnte Liegenschaften (Ferienwohnungen), Haushalte in Mehrparteienhäusern, Betriebe, Gastwirtschaften und sonstige Einrichtungen, sowie sonstige Objekteigentümer, die haushaltsähnliche Gewerbeabfälle selbst mit Befugten entsorgen, verpflichtet die Müllgrundgebühr zu entrichten. (laut Verordnung: https://www.lambrechten.at/Abfallgebuehrenverordnung)
Kanalgebühr
Ab 01. Jänner 2025 wurden die Kanalgebühren leicht angehoben und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Genaue Zahlen entnehmen Sie bitte der Gebührenänderung: https://www.lambrechten.at/Kanalgebuehrenordnung_-_Aenderung_per_01_01_2025
Die vollständige Kanalgebührenverordnung finden Sie unter: https://www.lambrechten.at/Kanalgebuehrenverordnung
Die Gebühren werden erstmals mit der 1. Quartalsvorschreibung vorgeschrieben (fällig per 15. Februar 2025).