Die järhlichen Heiz- und Energiekosten stellen für hilfsbedürftige Personen eine große Belastung dar. Der Heizkostenzuschuss ist eine Unterstützungsleistung, die diesen Personen in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation hilft. Aus diesem Grund erhalten einkommensschwache Haushalte auch für die Heizperiode 2024/2025 vom Land Oberösterreich einen Heizkostenzuschuss.
Der Zuschuss beträgt € 200,-.
Voraussetzungen
- Einen Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die im Land Oberösterreich seit zumindest 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz haben, der ständig bewohnt wird.
- Der Zuschuss wird nur einmalig pro Haushalt ausgezahlt.
- Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister zum Zeitpunkt der Überprüfung ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Einkommensgrenze
Es zählt das Jahreseinkommen aus dem Jahr 2023.
Damit der Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden kann, darf das Jahresbruttoeinkommen 2023 folgende Beträge nicht überschreiten:
- Einpersonenhaushalt: € 19.070,00
- Mehrpersonenhaushalt: € 26.940,00
Antragsstellung
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm
Falls Sie keinen Internetzugang besitzen bzw. keine Vertrauensperson beauftragen können, leistet die Gemeinde Lambrechten gerne Hilfestellung bei der Online-Beantragung.
Bitte bringen Sie dazu Ihren Jahreslohnzettel 2023 oder Einkommenssteuerbescheid 2023 mit.
Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 gestellt werden.
Download: Heizkostenzuschuss 2024:2025.pdf herunterladen (0.56 MB)