Kanalgebührenförderung

Gültig für Familien mit Kindern unter 15 Jahre.

  • gefördert werden 5 m² Wasserverbrauch pro Kind 
  • 1x jährlich, wenn das Kind mit Stichtag 01. Jänner des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde, das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Voraussetzungen:

  • Vorlage des Familienbeihilfebescheides bis zum 31. März des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde.
  • Hauptwohnsitz des Kindes in Lambrechten