Kanalgebührenförderung

Gültig für Familien mit Kindern unter 15 Jahre. 

  • gefördert werden 5 m³ Wasserverbrauch pro Kind 
  • 1x jährlich, wenn das Kind mit Stichtag 01. Jänner des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde, das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Voraussetzungen: 

  • Vorlage der "Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe" bis zum 31. März des Jahres, für das die Förderung beschlossen wurde.
    (Diese Bestätigung ist nur bei erstmaliger Antragstellung erforderlich, bzw. nach der Geburt eines weiteren Kindes! )

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Lambrechten