Pensionsangelegenheiten

Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen im Meldeamt auf.

Erforderliche Unterlagen:

Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Witwen- / Witwerpension: Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde der Witwe/des Witwers, Pensionsabschnitte (Aktenzahl muss angeführt sein) beider Personen oder Einkommensnachweise, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod, Pensionsüberweisungsantrag der Bank.

Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.

 

Zuständig