Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Gemeindeamt.
Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Paßfoto
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ ein Identitätszeuge
- (bei Kindern geschiedener Eltern) Obsorgebeschluss
Kosten
- Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebührenfrei bei Erstausstellung
wird z.B. wegen Namensänderung ein weiterer Personalausweis ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig
- Für Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren: 26,30 Euro
- Ab dem Alter von 16 Jahren: 61,50 Euro
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden