Personalausweis

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Gemeindeamt.

Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Paßfoto
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ ein Identitätszeuge
  • (bei Kindern geschiedener Eltern) Obsorgebeschluss

Kosten

  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebührenfrei bei Erstausstellung
    wird z.B. wegen Namensänderung ein weiterer Personalausweis ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig
  • Für Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren: 26,30 Euro
  • Ab dem Alter von 16 Jahren: 61,50 Euro

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Zuständig